Außergerichtlicher Vergleich

Kompromiss

Streitigkeiten, gleichgültig ob vertraglicher oder gesetzlicher Natur, können auch ohne die Entscheidung eines Richters geklärt werden. Bei rechtlichen Fragestellungen im Zivilrecht ist, bis zu einem bestimmten Streitwert, sogar ein Schlichtungsverfahren vor dem Gang zu Gericht vorgeschrieben.

 

Möglich ist es jedoch auch, einen außergerichtlichen Vergleich zwischen den Parteien zu finden.

 

Zu denken ist hierbei immer an die Worte von Henry Kissinger: "Ein Kompromiss ist nur dann gerecht und brauchbar, wenn beide Parteien gleich unzufrieden sind."

 

Das hört sich zunächst einmal paradox an, ist aber auf den zweiten Blick einleuchtend. Ein Kompromiss ist ein Treffen in der Mitte und wortwörtlich nicht am eigentlichen Ziel der jeweiligen Partei.

 

Fragen Sie uns und wir beraten Sie über Ihre Erfolgsaussichten in einem eventuellen Gerichtsverfahren und wägen gemeinsam ab, ob ein zu schließender außergerichtlicher Vergleich nicht lohnswerter wäre.