Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentum

Wir beraten Sie in allen Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes. Dabei vertreten wir Vermieter und Mieter sowie auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechtes Eigentümer und Verwalter.

 

Wir beraten im Wohnungseigentumsrecht bereits bei den Entscheidungsfindungen bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung zu den erforderlichen und gebotenen Regelungen des notariellen Erwerbsvertrages unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Gemeinschaftsordnung/Teilungserklärung, insbesondere aber auch zu den aus dem Erwerb resultierenden Rechten und Pflichten als Wohnungseigentümer.

 

Im Mietrecht beraten wir Mieter wie auch Vermieter bereits vor Vertragsschluss. Der Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Veränderungen, Modernisierung, Rechte, Pflichten, Aufgaben und die Modalitäten einer Kündigung - spielt sich auf dem großen Feld des Mietrechts ab. Sind die Mitspieler fair zueinander, kommen Mieter und Vermieter untereinander gut aus. Und wenn Sie einen Vordruck für einen Mietvertrag oder einen Vordruck und Muster zur Kündigung Mietvertrag benötigen, dann werden Sie auch in diesem Bereich bei uns fündig.

 

Darüber hinaus können wir selbstverständlich auch als Verfahrensbevollmächtigte in gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten für Sie tätig werden.

Auf dem umfangreichen Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes geht es uns vor allem darum, Mietern, Vermietern, Wohnungseigentümern und Verwaltern rechtlich fundierten Rat und praktische Hilfe in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu geben, insbesondere unter Beachtung der Rechtsprechung der örtlich zuständigen Gerichte.

 

 

Wichtig: Bevor Sie einen Vertrag schließen oder eine Kündigung aussprechen, holen Sie anwaltlichen Rat ein. Einmal gemachte Fehler in diesem Bereich sind nicht mehr zu korrigieren.

 

Zu denken ist auch an die weise Aussage von William Shakespeare: "Behauptung ist nicht Beweis".

 

In diesem Sinne sammeln Sie, obgleich Vermieter oder Mieter, lieber mehr Beweise in Form von z.B. Fotos als zu wenig. Wir werden diese anschließend gemeinsam mit Ihnen nach Wichtigkeit sortieren.

 

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • Rechtliche Beratung von Mieter und Vermietern
  • Rechtliche Beratung von Eigentümern und Verwaltern von Wohnungseigentum
  • Musterschreiben und Mustertexte aller Art
  • Individualisierte Verträge
  • Beratung zur Kündigung der Mietimmobilie und zum Kauf oder Verkauf des Wohneigentumsanteils
  • Auseinandersetzung und Schlichtung zwischen den Parteien
  • Teilnahme an Wohnungsübergaben nach Honorarvereinbarung
Schneeräumpflichten und ihr Umfang
Die winterliche Schneeräumpflicht trift viele Eigentümer und Mieter. Inwieweit Sie eine Räumpflicht trift und welchen Umfang sie hat, wird ausgeführt. Kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Schneeräumung.pdf
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Kurze Rechtsprechungsübersicht

Unzulässige Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf Mieter

 

Vom Vermieter in einem Formular Mietvertrag gestellte Clausen, in denen die Durchführung flicht von Schönheitsreparaturen und eingeschränkt auf den Mieter abgewälzt werden, sind gem. §§ 536 Abs. 4, 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB unwirksam, auch dann, wenn dem Mieter die Wohnung zu Vertragsbeginn renoviert überlassen wurde (LG Berlin mit Urteil vom 9.3.2017 -67 S 7/17).

 

Lärmnachweis aus der Nachbarwohnung

 

Bei wiederkehrenden Lärmbeeinträchtigungen bedarf es nicht der Vorlage eines detaillierten Protokolls. Es genügt vielmehr grundsätzlich eine Beschreibung aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen es geht und welche Tageszeiten über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese aufgetreten sind. Dies gilt jedoch nicht für zu fertigende Abmahnungen des Vermieters gegenüber dem die Lärmemission bedingenden Mieter (BGH mit Beschluss vom 22.8.2017 – VIII ZR 226/16).

 

Mietrecht 

Sofern der Mieter auf eine Kündigung des Vermieters mit einem Widerspruch auf diese Kündigung reagiert, so muss der Vermieter darauf reagieren. Er kann einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses auch schon vor Beendigung des Mietverhältnisses und damit jedenfalls auch mit der Kündigung konkludent einer solchen wieder sprechen. Eine konkludente Widerspruchserklärung musst den festen willen, die Fortsetzung des Mietvertrags ab zu lehnen eindeutig und explizit zum Ausdruck bringen. In einem Räumungsverlangen kann eine solche konkludente Widerspruchserklärung liegen. Auch hierzu bedarf es einer Einzelfallentscheidung. (Urteil des BGH vom 24.1.2018-XII ZR 120/16).

 

Nachträgliche Mietminderung ist nicht möglich. 

 

Mängel in einer Wohnung oder in einem Haus müssen dem Vermieter unverzüglich angezeigt werden. Da auch ein Vermieter die Möglichkeit haben muss den Mangel zu beseitigen, muss er von diesem überhaupt erst einmal Kenntnis haben. Eine Beseitigung kann er nicht beginnen, solange er keine Kenntnis von einem Mangel hat. Daher ist ein Mieter so lange auch nicht berechtigt die Miete zu mindern. (Urteil des LG Krefeld Az. 2 S 65/16)

 

Keinen Schadensersatz oder Mietminderung für den Ausfall eines Fernseheranschlusses in einer Mietwohnung.

Mit dem Argument, das Fernsehen nicht notwendig sei und somit ein Fernsehanschluss auch nicht zur absoluten Lebensgrundlage gehören rechtfertigt das Amtsgericht München auch bei vorübergehen Ausfall des Kabelanschlusses keine Chance Ansatz für den Nutzungsausfall (Amtsgericht München Az.: 283 C 12006/17).

 

Müllplatz als Mietmangel

Eine Verlegung des Müllplatzes kann je nach Entfernung zum Hauseingang zu einer Mietminderung führen. Im vorliegenden Fall hatte die Beklagte den bislang benutzten Müllplatz, welcher sich ca. 85 m entfernt vom Hauseingang befand auf ein anderes Grundstück verlegt, welches sich nun circa 165 m entfernt vom Hauseingang befand. Die Mieterin minderte darauf den Mietzins um 5 %, was die Vermieterin zu einer Klage brachte. Das AG Berlin-Köpenick wies die Klage jedoch mit Urteil vom 28. November 2012 (6 C 258/12) zurück. Die Entfernung des Müllplatzes sei aufgrund der unzumutbaren Entfernung vom besagten Hauseingang als Mietmangel zu klassifizieren. Jedoch sei eine Mietminderung von 2,5 % angemessen.

 

 

Hochhackige Schuhe in der Mietwohnung verboten

Bei nicht ausreichender Trittschalldämmung des Fußbodens, müssen High Heels an der Wohnungstür ausgezogen werden. Die Lärmbelästigung des darunter liegenden Mitmieters ist nicht hinnehmbar  (LG Hamburg mit Urteil v. 15 12.2009 Az. 316 S 14/09)
Zudem gelten die Schäden am Fußbodenbelag, welche durch das Tragen von High Heels verursacht wurden, nicht als normaler Mietgebrauch.

Sollte man dann auch noch mit seinen Stöckelschuhen auf einen Mann (z.B. Vermieter) losgehen, muss man mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Ein Schuh dieser Arzt sei als ein gefährliches Werkzeug einzustufen, so die Richter des AG Köln (Az. 528 Ds 257/99).

 

 

Endreinigung in Ferienimobilien

 

Die Kosten einer Endreinigung bei einer vermieteten Ferienimmobilie müssen immer mit in den zu zahlenden Endpreis mit eingerechnet werden. Zusätzlich angegebene Kosten für sonstige Preisbestandteile dürfen nicht extra ausgewiesen werden. Das OLG Schleswig hat in seiner Entscheidung vom 22.03.2013 (Az. 6 U 27/12) nunmehr obergerichtlich festgestellt, dass Werbung unter Angabe von Preisen für das mindestens wöchentliche anbieten einer Ferienimmobilie sämtliche obligatorische Kosten umfassen muss. Ein Verzicht auf die Einrechnung solcher obligatorischen Kostenpunkte (Endreinigung) ist wettbewerbswidrig. Als weiterer Punkt wurde der Verstoß gegen die PreisangabenVO angeführt. Es könne für den Verbraucher zu einer spürbaren Beeinträchtigung führen, wenn er eine Produktsuche im Internet betreibt, die mit der Kategorie Höchstpreise bei einer Trefferliste zu einer verfälschten Reihenfolge in den jeweiligen Suchportal führen kann.

 

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