Gerichte des Landkreises Kassel
Amtsgerichts Kassel - Zweigstelle Hofgeismar
Friedrich-Pfaff-Straße 8
34369 Hofgeismar
Telefon: 0561 . 912-0
Fax: 0611 . 32761 - 8103
(Für die Richtigkeit der Telefon- und Faxnummer kann keine Haftung übernommen werden)
Örtliche und sachliche Zuständigkeit der Zweigstelle Amtsgericht Hofgeismar
Die Zweigstelle des Amtsgerichts Kassel in Hofgeismar ist für alle amtsgerichtlichen Geschäfte der Gemeinden Calden, Grebenstein, Hofgeismar, Immenhausen, Bad Karlshafen, Liebenau, Oberweser,
Reinhardshagen, Trendelburg und Wahlsburg sowie für das gemeindefreie Gebiet Gutsbezirk Reinhardswald örtlich wie auch sachlich zuständig.
Die Zweigstelle des Amtsgericht Hofgeismar ist in nachfolgende
Abteilungen untergliedert:
Betreuungssachen
Beratungshilfesachen
Grundbuchsachen
Güterrechtsregistersachen
Hinterlegungssachen
Nachlasssachen
Strafsachen (mit Ausnahme der Schöffen- und Jugendschöffengerichtssachen und der Bußgeldsachen nach §§ 24 und 24a StVG gegen Erwachsene)
Unterbringungssachen
Zivilsachen (Streitwert bis 5000 Euro)
Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen
Zwangsvollstreckungssachen
Für folgende Angelegenheiten ist ausschließlich Hauptstelle des Amtsgerichts in Kassel zuständig:
Gerichtsverwaltung, Familiengericht, Schöffen- und Jugendschöffengericht, Landwirtschaftssachen, Handelsregister-, Genossenschaftsregister-, Vereinsregister- und Musterregistersachen,
Wohnungseigentumssachen, Insolvenzgericht und Bußgeldsachen nach §§ 24, 24a StVG
Amtsgericht Kassel
Frankfurter Straße 9
34117 Kassel
Telefon: 0561 . 912 - 0
Fax: 0611 . 32761 - 8167
(Für die Richtigkeit der Telefon- und Faxnummer kann keine Haftung übernommen werden)
Örtliche und sachliche Zuständigkeit der Gerichte des Justizzentrums Kassel
Das Amtsgericht Kassel, Frankfurter Str. 9 beinhaltet in einem Gebäudekomplex u.a. Amtsgericht, Landgericht Zweigstelle des Oberlandesgericht Frankfurt a. Main, Strafgericht, und Staatsanwaltschaft.
Folgende Abteilungen sind im Zuständigkeitbereich des Amtsgerichts Kassel angesiedelt:
Aufgebotsverfahren
Beratungshilfesachen
Betreuungsgericht
Erbbaurechtssachen
Familiengericht
Gerichtskasse
Gerichtsverwaltung
Hinterlegungsstelle
Kirchenaustrittsangelegenheiten
Landwirtschaftssachen
Rechtsantragstelle in Familien-, Zivil- und Strafsachen
Strafsachen
Unterbringungssachen
Zivilsachen
Das Landgericht bearbeitet Sachen mit dem Streitwert über 5.000 Euro und ist als Berufungsinstanz zuständig für Berufungsverfahren resultierend aus angefochtenen Urteilen der im Zuständigkeitsberich liegenden Amtsgerichte.
Sie haben Fragen zu den Zuständigkeiten der Gerichte?
Kontaktieren Sie uns unter 05671 . 509 41 77 oder direkt per Kontaktformular.