Zwangsvollstreckungsrecht

Titel und was nun?

Das Erstreiten eines rechtskräftigen Urteils vor Gericht gegen den Schuldner reicht nicht aus! Nur die anschließende konsequente Zwangsvollstreckung führt Sie zu Ihrem angestrebten Ziel. Wir betreiben für Sie die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen, Forderungen (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bei Banken und Arbeitgebern) und Immobilien bis zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner und überprüfen, inwieweit weitere Vollstreckungshandlungen Erfolg versprechen.

 

Bitte bedenken Sie hinsichtlich der Forderungsdurchsetzung, dass im Rahmen der Zwangsvollstreckung der Grundsatz gilt: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." 

 

Je früher Ihre Forderung also gegenüber Ihrem Schuldner angemeldet und durchgesetzt wird, desto größer sind Ihre Erfolgsaussichten.

 

Wir weisen Sie jedoch darf hin, dass weder der Kontakt per E-Mail noch per Fax zu einer Mandatserteilung führen, sondern immer eine persönlicher Kontakt im Rahmen eines Erstberatungsgespräches notwendig ist.

Angelegenheiten, in denen Fristen einzuhalten sind, können auf diese Weise also nicht bearbeitet werden.

Kurze Rechtsprechungsübersicht

Grundstücksbezeichnung in der Terminsbestimmung zur Zwangsversteigerung

Die Bezeichnung eines Grundstücks in der Terminsbestimmung lediglich unter der Angabe der Gemarkung genügt den Anforderungen des § 37 Nr. 1 ZVG regelmäßig nicht, wenn die Gemarkung für eine Ortsunkundige Person ohne Heranziehung weiterer Informationsquellen keine Rückschlüsse auf den Ortsnamen zulässt. Wird der Versteigerungstermin jedoch in beiden nach § 39 Abs. 1 ZVG zur Wahl gestellten Veröffentlichungsmedien bekannt gemacht, liegt eine ordnungsgemäße Bekanntmachung auch dann vor, wenn nur in einer der beiden Veröffentlichungen der Ortsname genannt wird.



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Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass weder der Kontakt per E-Mail noch per Fax oder Post zu einer Mandatserteilung führt, sondern immer ein persönlicher Kontakt im Rahmen einer Erstberatung in der Kanzlei notwendig ist.

Angelegenheiten, in denen Fristen einzuhalten sind, können auf diese Weise also nicht bearbeitet werden.

 

 

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