Mit den folgenden Schriftstücken, die wir Ihnen als Download bereitstellen, besteht für Sie die Möglichkeit, die Beratungszeit zu verkürzen. Das vollständige Ausfüllen und Aushändigen der Unterlagen vor der Erstberatung gestattet es Ihnen, diese in aller Ruhe zuhause durchzulesen und die notwendigen Informationen im Vorfeld zusammenzutragen (z.B. Kundennummer der Rechtsschutzversicherung).
Für den Fall der Bedürftigkeit des Einzelnen hat der Staat seinen Bürgern zur Gewährleistung der angemessenen Rechtsverfolgung die Möglichkeit eröffnet, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zu erhalten. Die Beratungshilfe dient der Finanzierung der Erstberatung. Diese wird durch den Beratungshilfeschein vollumfänglich bezahlt. Die Prozesskostenhilfe dient im Anschluss daran dazu, mögliche Prozesskosten vorzufinanzieren. Sie muss in den meisten Fällen durch den Anspruchsberechtigten in Raten zurückgezahlt werden.
Zur Kostendeckung wird von der Rechtsanwaltskanzlei Scharf die Beantragung der Beratungshilfe durch den Mandanten bevorzugt.
Viele weitere Formular und Formblätter erhalten Sie bei uns direkt in der Kanzlei gegen eine geringe Gebühr. Zudem beraten wir Sie gerne zu dem Einsatz der vorliegenden Formulare.
Anschrift
Rechtsanwaltskanzlei Scharf
Meßhagen 19
34369 Hofgeismar
Telefon
05671 . 509 41 77
Fax
05671 . 509 41 78
scharf [at] rechtsanwaltskanzlei-scharf.de
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass weder der Kontakt per E-Mail noch per Fax oder Post zu einer Mandatserteilung führt, sondern immer ein persönlicher Kontakt im Rahmen einer Erstberatung in der Kanzlei notwendig ist.
Angelegenheiten, in denen Fristen einzuhalten sind, können auf diese Weise also nicht bearbeitet werden.
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