Mittel der Rechtsfindung

Es gibt vorliegend viele Möglichkeiten, sein Recht durchzusetzen. Reden hilft, wenn Sie das lesen, an dieser Stelle meist nicht mehr.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Scharf steht Ihnen daher mit den Möglichkeiten, welche das  Rechtsystem entwickelt hat, zur Verfügung. Zum einen bietet sich an, z.B. den Schuldner zu mahnen. Mit einer anwaltlichen Mahnung zeigen sie Ihrem Schuldner, dass Sie es ernst meinen. Häufig lenkt dieser daraufhin ein.

 

Sollte dies nicht der Fall sein, gibt es noch vor der Klage die Möglichkeit eines außergerichtlichen Vergleiches. Bei einem gerichtlichen Vergleich ist bereits eine Klage rechtshängig, d.h. eingereicht.

Kontakt und Terminvereinbarung

 

 

Anschrift

Rechtsanwaltskanzlei Scharf
Meßhagen 19
34369 Hofgeismar

 

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05671 . 509 41 77

 

Fax

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E-Mail

scharf [at] rechtsanwaltskanzlei-scharf.de

 

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Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass weder der Kontakt per E-Mail noch per Fax oder Post zu einer Mandatserteilung führt, sondern immer ein persönlicher Kontakt im Rahmen einer Erstberatung in der Kanzlei notwendig ist.

Angelegenheiten, in denen Fristen einzuhalten sind, können auf diese Weise also nicht bearbeitet werden.

 

 

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