Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist für Gewerbetriebende die vornehmliche Regelungsquelle, welche die Ausgestalltung des rechtlichen Umfangs Ihres Unternehmens anbelangt. Hier werden grundsätzlich die Haftungsverteilungsregeln, Ausgestaltungsformen der jeweiligen Rechtsform und die Rechtsbeziehungen untereinander kodifiziert. Genauso wie auch die Entscheidungsformen von der Rechtsformwahl abhängen. Hier sind viele Besonderheiten zu beachten und es ist Vorsicht geboten, will man nicht Fehler in der Beschlussfassung mit Verzögerungen in der Ausführung bezahlen.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Scharf berät Sie gerne bereits vor der Unternehmensgründung hinsichtlich der richtigen Rechtsformwahl (e.K., GbR, OHG, GmbH, KG, GmbH & Co. KG, AG, PartG), der Auswahl des Firmennamens und des richtigen Rechtsformzusatzes und schließlich auch in der Frage der Haftungsverteilung innerhalb Ihres zukünftigen Unternehemens. Neben einer tragfähigen Geschäftsidee und einem ausgeklügelten Finanzierungskonzept ist auch die juristische Grundstruktur für den Erfolg einer Existenzgründung mitentscheidend. Hier werden leider noch allzu leicht Problempunkte übersehen. Neben der Wahl der zweckmäßigen Gesellschaftsform ist vor allem an die Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Verträgen, Miet- oder Pachtverträgen zu denken. Zu beobachten ist aber auch eine weit verbreitete Unkenntnis von wichtigen gesetzlichen Regelungen, wie beispielsweise der Verjährung von Forderungen, des Verzuges und des Verzugszinses.

 

Diese Beratungen führen wir selbstverständlich auch bei bereits bestehenden Unternehmen durch. Eine steuerlich rechtliche Beratung ist wichtig, ersetzt ein jedoch Gespräch mit dem Anwalt nicht. Hier raten wir Ihnen einen fachkundigen Steuer- und Wirtschaftsprüfer zu konsultieren. Wir empfehlen Ihnen gerne kompetenten Kollegen, mit denen wir zusammenarbeiten.

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