Zwangsversteigerungen können viele Menschen treffen. Dies muss noch nicht einmal selbstverschuldet sein. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität in Verbindung mit zu hoch bemessenen Kreditraten (Tilgung + Zinsen) können sehr schnell zu einem Verlust des Hauses aufgrund der Übernahme durch die finanzierende Bank führen.
Die Problematik beginnt bereit bei der Planung zum Erwerb oder Bau eines Eigenheims, gleichwohl ob es sich um ein Haus oder lediglich eine Eigentumswohnung handelt. Es müssen viele wichtige Aspekte beachtet werden, die später über Eigentum oder Insolvenz entscheiden. Es geht um Ihre Zukunft.
An dieser Stelle rät Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Scharf, sich vorher mit einem fachkundigen objektiven Dritten über Ihre Situation zu unterhalten. Dies kann ein Finanzberater mit Bausachverstand sein oder ein Anwalt. Die Rechtsanwaltskanzlei Scharf übernimmt natürlich gerne die Beratung.
Hier berät Sie ein Anwalt, der sich nicht nur mit dem öffentlichen wie auch privaten Baurecht auskennt, sondern durch eigene Bauprojekte Erfahrungen erworben hat.
Bedenken Sie zudem, dass eine fachkundige Beratung Probleme frühzeitig aufdecken kann und Sie so vor unangenehmen Überraschungen zu bewahren vermag.
Auch möchten wir Ihnen an dieser Stelle die Angst vor horrenden Anwaltskosten nehmen. Diese werden sich in einem annehmbaren Rahmen belaufen und natürlich vor der gebührenauslösenden Beratung besprochen. Danach können Sie entscheiden, ob Sie eine Beratung in Anspruch nehmen wollen oder nicht.
Im Lankdreis und in der Stadt Kassel werden regelmäßig diverse Immobilien zwangsversteigert. Wir weisen Sie darauf hin, dass auch bei solchen, teilweise verlockend scheinend günstigen Angeboten rechtliche und finanzielle Fallstricke lauern können. Eine rechtliche Beratung in diesem Falle ist regelmäßig angeraten.
Sie haben Fragen zu den Zwangsversteigerungen oder baurechtlicher Beratung?
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Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass weder der Kontakt per E-Mail noch per Fax oder Post zu einer Mandatserteilung führt, sondern immer ein persönlicher Kontakt im Rahmen einer Erstberatung in der Kanzlei notwendig ist.
Angelegenheiten, in denen Fristen einzuhalten sind, können auf diese Weise also nicht bearbeitet werden.
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